- Bezugskurs
- mподписная цена (на акции, облигации)
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Bezugskurs — Bezugskurs, Preis je Aktie bei ihrer Erstausgabe (Emission), insbesondere bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft; wird in % des Nennwerts oder in DM festgesetzt. Die Gesellschaft kann den Bezugskurs frei bestimmen; er darf jedoch nicht… … Universal-Lexikon
Bezugskurs — der für den Bezug einer ⇡ jungen Aktie festgesetzte Preis. Zum B. kann bei der ⇡ Emission neuer ⇡ Aktien im Fall der ⇡ Kapitalerhöhung ein ⇡ Bezugsrecht auf Aktien ausgeübt werden. Auch bei ⇡ Wandelschuldverschreibungen wird ein B. für den… … Lexikon der Economics
Optionsanleihe — Op|ti|ons|an|lei|he 〈f. 19; Wirtsch.〉 Anleihe, Schuldverschreibung, der ein Optionsschein beigelegt ist * * * Op|ti|ons|an|lei|he, die (Wirtsch.): Schuldverschreibung, die den Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist dazu berechtigt, Aktien zu… … Universal-Lexikon
Optionsanleihe — Eine Optionsanleihe ist eine Inhaberschuldverschreibung mit Zusatzrechten, genauer ein verzinsliches Wertpapier, das neben dem Forderungsrecht (Zins und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbrieft.… … Deutsch Wikipedia
Optionsschuldverschreibung — Optionsanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit Zusatzrechten, genauer verzinsliche Wertpapiere, die neben dem Forderungsrecht (Zins und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbriefen.… … Deutsch Wikipedia
Kapitalerhöhung — Maßnahme der ⇡ Finanzierung der Unternehmung durch Erhöhung des ⇡ Eigenkapitals. I. Personengesellschaften:1. ⇡ Selbstfinanzierung (Nichtverbrauch von Reingewinnen). 2. Zusätzliche Kapitaleinlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter: K. ist nur… … Lexikon der Economics
Bezugsrecht — I. Aktienrecht.1. Begriff: Das dem ⇡ Aktionär zustehende Recht, bei einer ⇡ Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen ⇡ Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (⇡ junge Aktien) zu beziehen (§ 186 AktG). Wird z.B. das… … Lexikon der Economics
Zeichnungsbedingungen — Emissionsbedingungen; nähere Modalitäten einer Neu Emission hinsichtlich Nominalzinsfuß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Z. werden meist in einem ⇡… … Lexikon der Economics